Einleitung
Die Haltung von Geckos in Deutschland unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dieser Guide gibt einen Überblick über alle wichtigen rechtlichen Anforderungen, von Meldepflicht bis zu Importregelungen.
Wichtig: Rechtliche Regelungen können sich ändern. Informiere dich immer aktuell bei den zuständigen Behörden.
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Bundesartenschutzverordnung regelt den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Deutschland. Sie ist Teil des Bundesnaturschutzgesetzes.
Anlage 5 - Meldepflichtige Arten
Arten, die bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden müssen Meldung innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb Formular bei der Behörde erhältlich Kostenlos
Anlage 6 - Nachweispflichtige Arten
Arten, die einen Herkunftsnachweis benötigen EG-Bescheinigung oder CITES-Dokumente erforderlich Bei Kauf immer Herkunftsnachweis erhalten Dokumente sicher aufbewahren
Beispiele
Leopardgecko: Keine Meldepflicht Kronengecko: Keine Meldepflicht Einige Taggecko-Arten: Nachweispflichtig Blattschwanzgeckos: Nachweispflichtig
Meldepflicht
Für meldepflichtige Arten nach BArtSchV Anlage 5:
Was muss gemeldet werden?
Art und Anzahl der Tiere Herkunft (Nachzucht, Import, etc.) Standort der Haltung Halterdaten
Wann muss gemeldet werden?
Innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb Bei Abgabe: Auch Abgabe melden Bei Tod: Tod melden
Wo melden?
Untere Naturschutzbehörde deines Landkreises/Stadt Formular erhältlich auf Website oder im Amt Meist auch online möglich
Meldepflicht nach Bundesland
Die Meldepflicht kann je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regelungen in allen 16 deutschen Bundesländern:
| Bundesland | Meldepflicht | Zuständige Behörde | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja | Untere Naturschutzbehörde der Landkreise bzw. Stadtkreise | Online-Meldung über das Portal möglich |
| Bayern | Ja | Untere Naturschutzbehörde bei den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten | Meldung online oder per Formular möglich |
| Berlin | Ja | Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz | Zentrale Meldestelle für ganz Berlin |
| Brandenburg | Ja | Untere Naturschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte | Meldung innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb |
| Bremen | Ja | Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau | Kleine Fläche, zentrale Bearbeitung |
| Hamburg | Ja | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) | Online-Meldung bevorzugt |
| Hessen | Ja | Untere Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten | Teilweise Online-Verfahren verfügbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte | Meldung kostenlos |
| Niedersachsen | Ja | Untere Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten | Formular online erhältlich |
| Nordrhein-Westfalen | Ja | Untere Naturschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten | Teilweise Online-Meldung möglich |
| Rheinland-Pfalz | Ja | Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord, Süd, West | Zuständigkeitsbereich nach Region |
| Saarland | Ja | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) | Kleine Fläche, zentrale Bearbeitung |
| Sachsen | Ja | Untere Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten | Online-Formular verfügbar |
| Sachsen-Anhalt | Ja | Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte | Meldung innerhalb von 4 Wochen |
| Schleswig-Holstein | Ja | Untere Naturschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten | Formular auf den Websites der Kreise verfügbar |
| Thüringen | Ja | Untere Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten | Meldung online oder schriftlich möglich |
Wichtig: Die Meldepflicht besteht bundesweit für alle in Anlage 5 der BArtSchV aufgeführten Arten. Die Zuständigkeit kann jedoch je nach Bundesland variieren. Kontaktiere im Zweifelsfall die Untere Naturschutzbehörde deines Wohnorts.
CITES-geschützte Gecko-Arten
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Arten. Viele Gecko-Arten sind in verschiedenen CITES-Anhängen aufgeführt. Die folgende Liste zeigt CITES-geschützte Gecko-Arten, die in Deutschland gehalten werden können:
Anhang I (höchster Schutz - Handel praktisch verboten, nur Nachzuchten möglich)
Alle Arten der Gattung Phelsuma (Taggeckos)
Wissenschaftlich: Phelsuma spp. Deutsch: Taggeckos Dokumentationspflicht: Ja, CITES-Dokumente erforderlich Quelle: CITES Species+ Database
Madagassische Großkopfgeckos
Wissenschaftlich: Paroedura masobe, Paroedura picta (teilweise) Deutsch: Madagassische Großkopfgeckos Dokumentationspflicht: Ja, CITES-Dokumente erforderlich Quelle: CITES Official Website
Anhang II (handelbar mit Dokumenten)
Leopardgecko
Wissenschaftlich: Eublepharis macularius Deutsch: Leopardgecko Dokumentationspflicht: Nein (Nachzuchten aus der EU sind in der Regel nicht dokumentationspflichtig) Quelle: CITES Species+ - Eublepharis macularius
Kronengecko
Wissenschaftlich: Rhacodactylus ciliatus Deutsch: Kronengecko Dokumentationspflicht: Für Wildfänge ja, Nachzuchten aus der EU meist nicht Quelle: CITES Species+ - Rhacodactylus ciliatus
Neukaledonische Riesengeckos
Wissenschaftlich: Rhacodactylus leachianus, Rhacodactylus sarasinorum Deutsch: Neukaledonische Riesengeckos Dokumentationspflicht: Ja, für Import und Wildfänge Quelle: CITES Appendices
Blattschwanzgeckos
Wissenschaftlich: Uroplatus spp. Deutsch: Blattschwanzgeckos Dokumentationspflicht: Ja, CITES-Dokumente erforderlich Quelle: CITES Species+ - Uroplatus
Lidgeckos
Wissenschaftlich: Correlophus spp. (früher Rhacodactylus) Deutsch: Lidgeckos Dokumentationspflicht: Für Wildfänge ja Quelle: CITES Official Website
Anhang III (regionale Schutzbestimmungen)
Einige lokale Gecko-Populationen können in Anhang III aufgeführt sein. Dies variiert je nach Herkunftsland. Dokumentationspflicht: Abhängig von der Herkunft Quelle: CITES Appendices
Wichtig: Die CITES-Liste wird regelmäßig aktualisiert. Für aktuelle Informationen besuche die offizielle CITES-Website oder die CITES Species+ Datenbank.
Herkunftsnachweise und Dokumentation
Für nachweispflichtige Arten sind Herkunftsnachweise erforderlich. Diese Dokumente beweisen die legale Herkunft deines Geckos und sind bei Kontrollen vorzulegen.
Welche Dokumente werden benötigt?
EG-Bescheinigung: Für Nachzuchten aus der EU CITES-Dokumente: Für geschützte Arten und Importe Kaufvertrag mit Herkunftsangaben: Ergänzend zu offiziellen Dokumenten Zuchtbuch: Bei eigener Zucht
EG-Bescheinigung
Die EG-Bescheinigung ist der häufigste Herkunftsnachweis für Nachzuchten aus der EU:
Was enthält eine EG-Bescheinigung?
Wissenschaftlicher und deutscher Artname Anzahl und Geschlecht der Tiere Nachzuchtnummer oder Herkunftsdaten Datum der Ausstellung Unterschrift des Züchters/Verkäufers Kontaktdaten des Ausstellers
Wie erhält man eine EG-Bescheinigung?
Wird vom Verkäufer/Züchter bei Verkauf ausgestellt Bei seriösen Züchtern standardmäßig enthalten Kosten: Meist im Kaufpreis enthalten Für eigene Nachzuchten: Formular bei der zuständigen Behörde erhältlich
CITES-Dokumente
CITES-Dokumente sind für Arten erforderlich, die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt sind:
Arten von CITES-Dokumenten:
CITES-Exportgenehmigung: Für Export aus dem Herkunftsland CITES-Importgenehmigung: Für Import nach Deutschland CITES-Bescheinigung: Für den Handel innerhalb der EU EU-Bescheinigung: Für Nachzuchten von CITES-Arten innerhalb der EU
Was beim Kauf von CITES-Arten prüfen:
✓ Vollständige CITES-Dokumente vorhanden ✓ Dokumente sind noch gültig (kein Ablaufdatum überschritten) ✓ Artbezeichnung stimmt mit dem Dokument überein ✓ Anzahl der Tiere entspricht den Dokumenten ✓ Dokumente sind auf den Verkäufer ausgestellt
Was beim Kauf prüfen
Bevor du einen Gecko kaufst, solltest du folgende Checkliste durchgehen:
- Rechtlichen Status prüfen: Ist die Art melde- oder nachweispflichtig?
- Dokumente anfordern: Bei nachweispflichtigen Arten Dokumente vor Kauf einsehen
- Dokumente prüfen: Vollständigkeit und Gültigkeit kontrollieren
- Kaufvertrag erstellen: Schriftlicher Kaufvertrag mit allen wichtigen Angaben
- Quittung aufbewahren: Als zusätzlichen Nachweis für die Herkunft
Aufbewahrung der Dokumente
Dokumente müssen sicher und dauerhaft aufbewahrt werden:
Physische Aufbewahrung: Dokumente in einem Ordner oder Safe aufbewahren Digitalisierung: Kopien oder Scans als Backup erstellen Bei Abgabe: Dokumente immer mit dem Tier weitergeben Bei Tod: Dokumente trotzdem aufbewahren (Nachweis der legalen Haltung) Aufbewahrungsdauer: Mindestens 5 Jahre nach Abgabe/Tod des Tieres
Best Practices für die Dokumentation
Führe ein Zuchtbuch mit allen wichtigen Daten (Verpaarungen, Schlupf, Abgaben) Bewahre Fotos der Tiere zusammen mit den Dokumenten auf Erstelle regelmäßig Backups digitaler Dokumente Notiere Kontaktdaten der Verkäufer für Rückfragen Bei Unsicherheiten: Behörde kontaktieren
Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) regelt die artgerechte Haltung von Tieren in Deutschland. Es stellt sicher, dass Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden und nicht leiden müssen.
Grundprinzipien des Tierschutzgesetzes
Verbot der Tierquälerei (§ 17 TierSchG) Pflicht zur artgerechten Haltung (§ 2 TierSchG) Verbot der Vernachlässigung kranker Tiere Pflicht zur tierärztlichen Versorgung bei Krankheit oder Verletzung
Sachkundenachweis
Für einige besonders anspruchsvolle oder gefährliche Tierarten ist ein Sachkundenachweis erforderlich:
Wann ist ein Sachkundenachweis erforderlich?
Für bestimmte besonders geschützte Arten (nach BArtSchV) Für giftige oder gefährliche Arten Für Arten, die besondere Haltungsanforderungen haben Je nach Bundesland können die Anforderungen variieren
Wie erhält man einen Sachkundenachweis?
Teilnahme an einem Sachkundelehrgang Prüfung bei der zuständigen Behörde Nachweis über praktische Erfahrung (je nach Art unterschiedlich) Kosten: Variieren je nach Bundesland und Art
Wo informieren?
Untere Naturschutzbehörde deines Wohnorts Veterinäramt Terraristik-Vereine (können bei Vorbereitung helfen) Online: Websites der jeweiligen Bundesländer
Mindestanforderungen an die artgerechte Haltung
Das Tierschutzgesetz schreibt bestimmte Mindestanforderungen vor:
Terrariengröße
Mindestgröße muss der Körpergröße und Lebensweise entsprechen Für terrestrische Arten: Grundfläche wichtiger als Höhe Für arboreale Arten: Höhe wichtiger als Grundfläche Gruppenhaltung: Zusätzlicher Platz pro Tier erforderlich Orientierungswerte: Mindestens das 4-5-fache der Kopf-Rumpf-Länge als Grundfläche
Temperatur- und Feuchtigkeitsanforderungen
Arttypische Temperaturen müssen gewährleistet werden Temperaturgradienten (warm-kalt) für thermoregulierende Arten Arttypische Luftfeuchtigkeit sicherstellen Regelmäßige Messung und Dokumentation empfohlen
Artgerechte Ernährung
Artenentsprechende Nahrung bereitstellen Regelmäßige Fütterung nach Artbedürfnissen Vitamine und Mineralstoffe bei Bedarf zufüttern Wasser muss immer verfügbar sein
Einrichtung und Rückzugsmöglichkeiten
Rückzugsmöglichkeiten (Verstecke) müssen vorhanden sein Arttypische Einrichtung (Steine, Äste, Pflanzen) Substrat muss artgerecht und sicher sein Beleuchtung muss arttypisch sein (bei tagaktiven Arten)
Tierärztliche Versorgung
Kranke oder verletzte Tiere müssen tierärztlich versorgt werden. Dies ist nicht nur ethisch, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben:
Pflicht zur Behandlung: Kranke Tiere dürfen nicht ihrem Schicksal überlassen werden Schmerzlinderung: Schmerzen müssen behandelt werden Notfallversorgung: Bei schweren Verletzungen sofort zum Tierarzt Prävention: Regelmäßige Gesundheitschecks empfohlen
Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet werden:
Ordnungswidrigkeiten: Bis zu 25.000 EUR Geldbuße Straftaten: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Tierquälerei Verbot der Tierhaltung: Kann bei schweren Verstößen angeordnet werden Beschlagnahmung: Tiere können beschlagnahmt werden
Weitere Informationen zum Tierschutzgesetz
Gesetzestext: Tierschutzgesetz (TierSchG) Bundesministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Veterinäramt: Kontaktiere das Veterinäramt deines Landkreises Tierärztliche Vereinigung: Informationen über tierärztliche Versorgung
Import und Export
CITES-Regelungen
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen
- Regelt internationalen Handel
- Verschiedene Schutzstufen (Anhang I, II, III)
- Für Import: CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich
EU-Artenschutzverordnung
- Umsetzung von CITES in EU-Recht
- Regelt Handel innerhalb und außerhalb der EU
- Unterschiedliche Regelungen je nach Schutzstatus
Einfuhrbestimmungen
- Veterinärrechtliche Bestimmungen
- Gesundheitszeugnisse erforderlich
- Bei Behörden erfragbar
Zucht und Abgabe
Dokumentationspflicht
Zuchtbuch führen Daten über Verpaarungen, Schlupf, Abgaben Bei Kontrollen vorzeigen können
Herkunftsnachweise für Nachzuchten
Nachzuchten benötigen eigene Dokumente EG-Bescheinigung ausstellen lassen Bei Abgabe: Dokumente mitgeben
Gewerbliche Zucht
Andere Regelungen als private Zucht Gewerbeanmeldung erforderlich Steuerliche Aspekte
Häufige Fragen
Muss ich meinen Leopardgecko melden?
Nein, Leopardgeckos sind nicht meldepflichtig nach BArtSchV Anlage 5.
Welche Geckos sind meldepflichtig?
Aktuell sind wenige Gecko-Arten meldepflichtig. Die Liste ändert sich gelegentlich. Informiere dich bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Was passiert, wenn ich die Meldepflicht nicht beachte?
Ordnungswidrigkeit, Geldbuße möglich. Bei schweren Verstößen: Straftatbestand.
Brauche ich für Nachzuchten auch Dokumente?
Für nachweispflichtige Arten: Ja, Nachzuchten benötigen eigene Herkunftsnachweise.
Kann ich Geckos einfach im Internet kaufen?
Rechtlich ja, aber: Informiere dich über rechtlichen Status der Art. Beim Kauf immer Herkunftsnachweise erhalten.
Quellen und Disclaimer
Offizielle Quellen und Links
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen mit aktuellen Informationen:
Bundesebene:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetzestext online Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Gesetzestext online Tierschutzgesetz (TierSchG): Gesetzestext online Bundesamt für Naturschutz (BfN): www.bfn.de Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: www.bmel.deInternational:
CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen): www.cites.org CITES Species+ Datenbank: www.speciesplus.net EU-Artenschutzverordnung: EU Environment - Nature LegislationLänderebene:
Kontaktiere die Untere Naturschutzbehörde deines Landkreises oder deiner Stadt für bundeslandspezifische Regelungen Veterinäramt deines Landkreises für tierärztliche und tierschutzrechtliche Fragen
Stand der Informationen
Stand: Januar 2026
Dieser Guide wurde im Januar 2026 erstellt. Rechtliche Regelungen können sich ändern. Bitte informiere dich immer über die aktuellsten Vorschriften bei den zuständigen Behörden.
Wichtiger Disclaimer
⚠️ Keine Rechtsberatung
Dieser Guide dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, können jedoch keine individuelle Rechtsberatung ersetzen.
Bei rechtlichen Unsicherheiten:
Kontaktiere die zuständigen Behörden (Untere Naturschutzbehörde, Veterinäramt) Ziehe bei komplexen Fragen einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzu Informiere dich bei offiziellen Quellen über aktuelle Regelungen Behalte im Hinterkopf, dass Gesetze und Verordnungen sich ändern können
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für Fehler, Auslassungen oder veraltete Informationen in diesem Guide. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.
Kontakt für Fragen
Bei Fragen zu rechtlichen Anforderungen kannst du dich an folgende Stellen wenden:
Untere Naturschutzbehörde: Für Meldepflicht, BArtSchV, CITES-Fragen Veterinäramt: Für Tierschutzgesetz, Haltungsanforderungen, Gesundheitsfragen Rechtsanwalt: Für individuelle Rechtsberatung bei komplexen Fällen
Zuständige Behörden
Für spezifische Fragen zu rechtlichen Anforderungen kannst du dich an folgende Behörden wenden:
-
Untere Naturschutzbehörde:
- Zuständig für: Meldepflicht, BArtSchV, CITES-Angelegenheiten
- Finden: Beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt
- Kontakt: Über die Website oder telefonisch beim Landratsamt
-
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (je nach Bundesland):
- Zuständig für: CITES, Import/Export, übergeordnete Naturschutzfragen
- Finden: Auf der Website deines Bundeslandes
-
Veterinäramt:
- Zuständig für: Tierschutzgesetz, Haltungsanforderungen, Gesundheitsfragen
- Finden: Beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt
- Kontakt: Über die Website oder telefonisch beim Landratsamt
-
Bundesamt für Naturschutz (BfN):
- Zuständig für: Übergeordnete Naturschutzfragen, CITES auf Bundesebene
- Website: www.bfn.de
Fazit
Rechtliche Anforderungen für die Gecko-Haltung in Deutschland sind vielfältig und wichtig. Dieser Guide gibt dir einen umfassenden Überblick über:
✓ Meldepflicht nach Bundesland und BArtSchV ✓ CITES-geschützte Gecko-Arten und Dokumentationspflicht ✓ Herkunftsnachweise und Dokumentation ✓ Tierschutzgesetz und Mindestanforderungen ✓ Versicherung und Haftung ✓ Import und Export ✓ Zucht und Abgabe
Wichtigste Punkte im Überblick:
- Informiere dich vor dem Kauf über den rechtlichen Status deiner gewählten Art
- Halte alle Dokumente sicher aufbewahrt und erstelle Kopien
- Melde meldepflichtige Arten innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb
- Zögere nicht, bei Unsicherheiten die zuständigen Behörden zu kontaktieren
- Beachte, dass Gesetze sich ändern können – informiere dich regelmäßig über Aktualisierungen
Mit diesem Wissen bist du gut vorbereitet, um deine Geckos legal und verantwortungsvoll zu halten. Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft dir die zuständige Untere Naturschutzbehörde oder das Veterinäramt gerne weiter.