Rechtliches Anfänger

Rechtliche Anforderungen für Gecko-Haltung in Deutschland

Meldepflicht, BArtSchV, Herkunftsnachweise und mehr

12 Min. Lesezeit
Rechtliche Anforderungen für Gecko-Haltung in Deutschland

Einleitung

Die Haltung von Geckos in Deutschland unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dieser Guide gibt einen Überblick über alle wichtigen rechtlichen Anforderungen, von Meldepflicht bis zu Importregelungen.

Wichtig: Rechtliche Regelungen können sich ändern. Informiere dich immer aktuell bei den zuständigen Behörden.

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Die Bundesartenschutzverordnung regelt den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Deutschland. Sie ist Teil des Bundesnaturschutzgesetzes.

Anlage 5 - Meldepflichtige Arten

  • Arten, die bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden müssen
  • Meldung innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb
  • Formular bei der Behörde erhältlich
  • Kostenlos

Anlage 6 - Nachweispflichtige Arten

  • Arten, die einen Herkunftsnachweis benötigen
  • EG-Bescheinigung oder CITES-Dokumente erforderlich
  • Bei Kauf immer Herkunftsnachweis erhalten
  • Dokumente sicher aufbewahren

Beispiele

  • Leopardgecko: Keine Meldepflicht
  • Kronengecko: Keine Meldepflicht
  • Einige Taggecko-Arten: Nachweispflichtig
  • Blattschwanzgeckos: Nachweispflichtig

Meldepflicht

Für meldepflichtige Arten nach BArtSchV Anlage 5:

Was muss gemeldet werden?

  • Art und Anzahl der Tiere
  • Herkunft (Nachzucht, Import, etc.)
  • Standort der Haltung
  • Halterdaten

Wann muss gemeldet werden?

  • Innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb
  • Bei Abgabe: Auch Abgabe melden
  • Bei Tod: Tod melden

Wo melden?

  • Untere Naturschutzbehörde deines Landkreises/Stadt
  • Formular erhältlich auf Website oder im Amt
  • Meist auch online möglich

Herkunftsnachweise

Für nachweispflichtige Arten sind Herkunftsnachweise erforderlich:

EG-Bescheinigung

  • Für Nachzuchten aus der EU
  • Wird vom Verkäufer/Züchter ausgestellt
  • Enthält Herkunftsdaten, Nachzuchtnummern

CITES-Dokumente

  • Für geschützte Arten (CITES-Anhang)
  • Bei Import aus Nicht-EU-Ländern erforderlich
  • Komplexe Regelungen

Aufbewahrung

  • Dokumente sicher aufbewahren
  • Bei Kontrollen vorzeigen können
  • Bei Abgabe: Dokumente mitgeben

Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz regelt die artgerechte Haltung:

Sachkundenachweis

  • Für einige Arten erforderlich
  • Nachweis über Sachkunde in Haltung
  • Bei Behörde erfragbar

Artgerechte Haltung

  • Grundanforderungen an Terrariengröße
  • Temperatur- und Feuchtigkeitsanforderungen
  • Artgerechte Ernährung

Tierärztliche Versorgung

  • Kranke Tiere müssen tierärztlich versorgt werden
  • Tierquälerei ist strafbar

Import und Export

CITES-Regelungen

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
  • Regelt internationalen Handel
  • Verschiedene Schutzstufen (Anhang I, II, III)
  • Für Import: CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich

EU-Artenschutzverordnung

  • Umsetzung von CITES in EU-Recht
  • Regelt Handel innerhalb und außerhalb der EU
  • Unterschiedliche Regelungen je nach Schutzstatus

Einfuhrbestimmungen

  • Veterinärrechtliche Bestimmungen
  • Gesundheitszeugnisse erforderlich
  • Bei Behörden erfragbar

Zucht und Abgabe

Dokumentationspflicht

  • Zuchtbuch führen
  • Daten über Verpaarungen, Schlupf, Abgaben
  • Bei Kontrollen vorzeigen können

Herkunftsnachweise für Nachzuchten

  • Nachzuchten benötigen eigene Dokumente
  • EG-Bescheinigung ausstellen lassen
  • Bei Abgabe: Dokumente mitgeben

Gewerbliche Zucht

  • Andere Regelungen als private Zucht
  • Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Steuerliche Aspekte

Häufige Fragen

Muss ich meinen Leopardgecko melden?

Nein, Leopardgeckos sind nicht meldepflichtig nach BArtSchV Anlage 5.

Welche Geckos sind meldepflichtig?

Aktuell sind wenige Gecko-Arten meldepflichtig. Die Liste ändert sich gelegentlich. Informiere dich bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Was passiert, wenn ich die Meldepflicht nicht beachte?

Ordnungswidrigkeit, Geldbuße möglich. Bei schweren Verstößen: Straftatbestand.

Brauche ich für Nachzuchten auch Dokumente?

Für nachweispflichtige Arten: Ja, Nachzuchten benötigen eigene Herkunftsnachweise.

Kann ich Geckos einfach im Internet kaufen?

Rechtlich ja, aber: Informiere dich über rechtlichen Status der Art. Beim Kauf immer Herkunftsnachweise erhalten.

Zuständige Behörden

  • Untere Naturschutzbehörde: Für Meldepflicht, BArtSchV
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: Für CITES, Import
  • Veterinäramt: Für tierärztliche Aspekte

Fazit

Rechtliche Anforderungen sind wichtig und müssen beachtet werden. Informiere dich vor dem Kauf über den rechtlichen Status deiner gewählten Art, halte Dokumente sicher aufbewahrt, und zögere nicht, bei Fragen die zuständigen Behörden zu kontaktieren.

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